Abteilungen Fußball & Leichtathlethik

Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) hat heute (13.03.2020) entschieden, den Spielbetrieb bis einschließlich zum Ende der Osterferien einzustellen. Dies betrifft die in der Zuständigkeit des FLVW liegenden Begegnungen der Männer-, Frauen- und Jugend-Spielklassen inklusive aller Futsal-Ligen (Kreisligen bis Oberliga Westfalen) sowie Aktivitäten der Jugend-Talentsichtung und -förderung. Maßnahmen der westfälischen Leichtathletik werden ebenfalls bis auf weiteres abgesagt. Damit reagiert der Verband nach einer NRW-weiten Abstimmung mit den Fußballverbänden Mittelrhein (FVM) und Niederrhein (FVN) auf die aktuelle Entwicklung rund um den Coronavirus.

„Es ist uns bewusst, dass es eine drastische Maßnahme ist. Wir sahen aber im Sinne der Verantwortung für unsere Aktiven und Fans keine andere Möglichkeit“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski. „Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen, dazu müssen auch der Fußball und die Leichtathletik beitragen. Wir hoffen im Sinne der Solidarität vor allem mit älteren und gesundheitlich vorbelasteten Menschen auf das Verständnis unserer Vereine.“

Neben den angesetzten Partien des regulären Spielbetriebs sind auch alle Freundschaftsspiele, Spielrunden und Turniere (sowohl in der Halle als auch auf dem Feld) von der Einstellung betroffen. Die Zielsetzung eines sportlichen Saisonabschlusses bleibt hiervon unberührt. Ein entsprechendes Konzept wird aktuell entwickelt.

Auch die Talentsichtung und die Talentförderung sind betroffen. So hat der FLVW die internationale Jugendbegegnung in Bulgarien für die U16- und U17-Westfalenauswahl sowie die sämtliche Lehrgangsmaßnahmen der Verbandsauswahlen der Junioren und Juniorinnen abgesagt. Gleiches gilt für den Trainingsbetrieb und sonstigen Maßnahmen der DFB-Stützpunkte. „Wir sehen uns hier in einer gemeinsamen Verantwortung und setzen daher die Maßnahmen parallel zum Spielbetrieb ab“, so Vizepräsident Jugend Holger Bellinghoff.

Inwieweit Vereine ihren Trainingsbetrieb aufrechterhalten wollen, ist den jeweiligen Verantwortlichen selbst überlassen. Alle Vereine sind weiterhin aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spielerinnen und Spieler in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder Symptome aufweisen.

„Uns ist durchaus bewusst, wie viel organisatorischer Aufwand diese Entscheidung für unsere Kreise und Vereine bedeutet. Wir hoffen, dass wir nach der genannten Zeitspanne den Spielbetrieb wieder aufnehmen und die Saison zu ende führen können“, sagt Vizepräsident Amateurfußball Manfred Schnieders.

In der westfälischen Leichtathletik fallen alle zentralen und dezentralen Aus- und Fortbildungsangebote in den Bereichen C-/B-Lizenz, Kampfrichterwesen und im Jugendbereich aus oder werden verschoben. Das Gleiche gilt für Sitzungen und Tagungen. Für Laufveranstalter gilt ebenfalls die Empfehlung, alle Veranstaltungen bis mindestens zum 19. April auszusetzen. Allen Veranstaltern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, im Laufe des Jahres einen Ersatztermin zu finden.

Eine Neubewertung der Lage für den Spielbetrieb und das Wettkampfwesen erfolgt durch die Task Force des FLVW täglich.
Über aktuelle Entwicklungen zum Thema halten wir Sie weiterhin auf der Verbands-Homepage auf dem Laufenden: www.flvw.de.

Trainings- und Spielbetrieb

18.11.2020:
Pressemitteilung des FLVW
FLVW stellt Spielbetrieb für dieses Jahr ein

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) schickt seine Vereine vorzeitig in die Winterpause. Nachdem die spielleitenden Stellen den Spielbetrieb bereits für den November absetzen mussten, wird der Ball in Westfalen auch im Dezember nicht mehr rollen. Das hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) am Dienstagabend in einer gemeinsamen Videokonferenz mit Vertretern des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) und den Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise beschlossen. Die Vereinbarung gilt für alle Amateur- und Jugendspielklassen sowie Freundschaftsspiele auf Verbands- und Kreisebene.

„Nach den jüngsten Einschätzungen der Bundes- und Landesregierung ist nicht realistisch zu erwarten, dass der Spielbetrieb im Amateur- und Jugendbereich noch in diesem Jahr wieder zugelassen wird. Wir haben uns deshalb entschlossen, im Dezember keine Spiele anzusetzen“, betonen der VFA-Vorsitzende Reinhold Spohn und der für den Jugendfußball verantwortliche Vizepräsident Holger Bellinghoff. Wann die Saison fortgesetzt wird, hängt maßgeblich vom Infektionsgeschehen und den politischen Entscheidungen ab. Manfred Schnieders: „Denkbar ist eine verkürzte Winterpause und ein früherer Re-Start im Januar“, beschäftigen sich der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball, der VFA und die Verantwortlichen im Jugendbereich bereits mit Anpassungen des Rahmenterminkalenders. Unverändert gilt, dass man den Vereinen eine mindestens zweiwöchige Vorbereitungszeit einräumen wird. Präsident Gundolf Walaschewski begrüßt die gemeinsam getroffene Entscheidung: „Es ist dringend geboten, einerseits den Vereinen Planungssicherheit zu geben und andererseits der Gesellschaft zu signalisieren, dass wir den Vorgaben der Politik unbedingt folgen werden und nicht ständig um privilegierte Regelungen für den Fußball nachsuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Meike Ebbert Stabsstelle Kommunikation und gesell. Engagement Stabsstellenleiterin

30.10.2020, 13:58:
Zusammenfassung der neuen, ab 2.11.2020 in Kraft tretenden Coronaschutzverordnung

    • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.

 

    • Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

 

    • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

 

    • Eine Ausnahme zum Sportverbot gibt es für den Reitsport: Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig (CoronaSchVO § 9 (5)).

 

    • Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig (…), Zuschauer/-innen sind jedoch bis zum 30.11.2020 nicht zugelassen.

 

    • Veranstaltungen und Versammlungen sind bis zum 30.11.2020 untersagt. Hier gibt es zwar Ausnahmeregelungen (§ 13 CoronaSchVO), dennoch ist unbedingt zu prüfen, ob eine Sitzung bis zum 30.11.2020 als Präsenzveranstaltung notwendig ist.

 

4.8.2020, 19:42:
Hygienevorgaben Spielbetrieb Sport-Club Herford, Abt. Fußball

  • Keine Begrüßungs-/Verabschiedungsrituale
  • Regelmäßig Hände waschen
  • Nicht spucken
  • In Armbeuge niesen/husten
  • Eigene Getränke mitbringen – Flaschen nicht gemeinschaftlich nutzen
  • im Gebäude und bei der Anreise Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Aufenthalt in den Kabinen so kurz wie möglich halten
  • Auch in den Kabinen und Duschen Abstände einhalten, das bedeutet => nicht die komplette Mannschaft kann zusammen die Kabine(n) und Duschen nutzen
  • Fenster in den Kabinen öffnen bzw. geöffnet lassen
  • Anwesenheitslisten VOR Spielbeginn ausfüllen
  • 90 Minuten vor Spielbeginn anreisen
  • Abreise so schnell wie möglich erfolgen lassen
  • Keine gemeinsamen Aktivitäten nach dem Spiel
  • Lt. Vorgaben des Kreises Herford muss in den Duschen und Kabinen folgendes beachtet werden:
    • Armaturen sind abzuputzen
    • Der Fußboden ist zu trocknen (Abzieher benutzen)
    • Die Kontaktflächen in den Kabinen sind abzuwischen

Für zuvor genannte Aufgaben zuständig:

bitte Verein, Namen und Telefonnummer angeben

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Diese Information kann hier heruntergeladen werden.

14.7.2020, 18:42:
Ab Mittwoch, dem 15.07.2020 tritt eine neue Version der Coronaschutzverordung (CoronaSchVO) in Kraft. Für den Sport bringt sie abermals Lockerungen.
Ab Monatsmitte dürfen maximal 30 Personen sowohl draußen als auch in geschlossenen Räumen bei guter Durchlüftung und ohne Mindestabstand nicht-kontaktfreien Sport in Trainings- und Wettbewerbsform ausüben. Unabdingbar ist beim Sport sowohl drinnen als auch draußen weiterhin die Datenerfassung aller Personen, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen zu können. Auch die gewohnten Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen gelten weiterhin.
Verändert hat sich auch die Regelung für Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen: Sie sind mindestens bis zum 31. Oktober 2020 untersagt.
Wettbewerbe in Profiligen sind unter Auflagen erlaubt, ebenso im Berufsreitsport und bei Pferderennen.
Die Maximalanzahl für Zuschauer in Sportanlagen ist nun auf 300 Personen begrenzt, auch hier muss die Nachverfolgbarkeit gewährleistet sein.
Beim Betrieb von Fitnessstudios und Schwimmbädern gelten die in der Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards. Eine Vorlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten beim Gesundheitsamt ist (außer in Profiligen) nicht vorgesehen. Weitere Informationen finden sich in der –> Coronaschutzverordnung.

25.6.2020, 9:00:
Freundschaftsspiele im FLVW ab sofort wieder gestattet
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) genehmigt ab sofort wieder Freundschafts- und Testspiele im Amateurfußball. Dies hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) in Absprache mit dem Präsidium, den 29 FLVW-Kreisen und den nordrhein-westfälischen Fußballverbänden im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) beschlossen.„Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Wir möchten Vereinen nun die Möglichkeit geben, im Rahmen der geltenden Verordnungen Fußball zu spielen“, erklärt der für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders. Gleichzeitig warnt der FLVW vor den nach wie vor bestehenden Gefahren einer Corona-Infektion. Deswegen sind folgende Voraussetzungen für die Genehmigung von Testspielen zwingend notwendig*:

  • Nicht mehr als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei Sport aus (Trainer und Betreuer zählen nicht dazu).
  • Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landes NRW.
  • Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-)Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen.
  • Komplette Datenerfassung der Sportlerinnen und Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit.
  • Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 100 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.

Ferner weist der FLVW darauf hin, dass es für Freundschaftsspiele keine verpflichtenden Ansetzungen gibt und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sich nur freiwillig zur Leitung von Freundschaftsspielen bereit erklären können.

Für den Jugendfußball können aktuell noch keine Test- und Freundschaftsspiele genehmigt werden. Der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) informiert zu einem späteren Zeitpunkt, wann Testspiele im Jugendfußball wieder möglich sind.

*Ausgenommen von dieser Regelung sind durch den heutigen Lockdown im Kreis Gütersloh auch Teile der umliegenden ostwestfälischen Kreise (z.B. Warendorf, Bielefeld).

 

20.3.2020, 20:00:
Aktuelle Informationen zu weiteren Einschränkungen sind unter folgendem Link zu erhalten:

Offizielle Webseite der Stadt Herford zum Thema Corona-Virus

 

14.3.2020, 10:30:
Der Vorstand und die Geschäftsführung des SC Herford untersagen ab sofort den Spiel-, Wettkampf- und Trainingsbetrieb sämtlicher Mannschaften und Abteilungen. Auch eine Umgehung durch Deklaration als privates Gruppentraining ist untersagt. Wir bitten für diese Maßnahme um Verständnis. Selbst, wenn sie dem ein oder anderen übertrieben erscheint, so ist eine Überreaktion doch weit weniger gefährlich, als eine Unterschätzung der Lage.

 

14.3.2020, 9:00:
Der Bürgermeister der Stadt Herford hat sämtliche Sportstätten gesperrt. Damit ruht der Trainingsbetrieb des SC Herford.13.03.2020, 20:00:
Die dringende Empfehlung an alle Abteilungen und Mannschaften von Seiten des Vereins ist, den Trainingsbetrieb bis auf weiteres einzustellen.